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Die neuen Asylanträge in der EU sind 2025 um 27% gesunken.

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29 April 2026, 14:27
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Die EU-Mitgliedstaaten erhielten im Jahr 2025 etwa 669.400 Erstanträge auf Asyl von Nicht-EU-Bürgern, was einem Rückgang von 27 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.


Kurz gesagt


669.365 Nicht-EU-Bürger beantragten im Jahr 2025 zum ersten Mal Asyl in den EU-Mitgliedstaaten.


Venezuela wurde zum Hauptursprungsland der Asylbewerber mit 89.455 Anträgen, was Syrien übertraf.


Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland und Griechenland konzentrierten 82,6 % der neuen Asylanträge in der EU.


Die Anträge von unbegleiteten Minderjährigen gingen um 38,9 % auf 21.125 zurück.


Am Ende des Jahres 2025 waren über 1,2 Millionen Anträge auf internationalen Schutz noch auf EU-Ebene in Bearbeitung.


Die Zahl der Erstanträge auf Asyl in den EU-Mitgliedstaaten sank von 912.425 im Jahr 2024 auf 669.365 im Jahr 2025, laut Eurostat-Daten, die am 16. März 2026 veröffentlicht wurden. Der Rückgang beträgt 26,6 %, aufgerundet auf 27 % in der Mitteilung der Europäischen Kommission.


Erstanträge machten 83,9 % der insgesamt 797.760 in der EU im Jahr 2025 registrierten Asylbewerber aus.


Folgeanträge entwickelten sich in die entgegengesetzte Richtung. Die Mitgliedstaaten verzeichneten 127.340 Folgeanträge auf Asyl, was einem Anstieg von 51,3 % im Vergleich zu 84.160 im Jahr 2024 entspricht.


Venezuela wurde zum Hauptursprungsland der Erstanträge auf Asyl in der EU mit 89.455 Anträgen, was 13,4 % des europäischen Gesamtvolumens ausmacht. Syrien war seit 2013 das Hauptursprungsland der Asylbewerber in der EU.


Afghanistan belegte im Jahr 2025 den zweiten Platz mit 63.830 Anträgen, was 9,5 % des EU-Gesamtvolumens entspricht. Syrien fiel auf den dritten Platz mit 39.985 Anträgen, was 6 % des Gesamtvolumens entspricht.


Bangladesch folgte mit 35.300 Anträgen, was 5,3 % des Gesamtvolumens ausmacht, und die Türkei mit 24.205 Anträgen, was 3,6 % entspricht.


Unter den 15 häufigsten Nationalitäten der Erstantragsteller wurde der größte absolute Anstieg bei den Venezolanern verzeichnet, mit 16.525 zusätzlichen Anträgen im Vergleich zu 2024, was einem Anstieg von 22,7 % entspricht.


Die Zahl der Anträge von syrischen Staatsbürgern sank um 108.175, was einem Rückgang von 73 % im Vergleich zu 2024 entspricht. Die Anträge von Kolumbianern gingen um 29.480 zurück, und die von türkischen Staatsbürgern um 22.625.


Spanien erhielt die meisten Erstanträge auf Asyl im Jahr 2025 mit 141.035 Antragstellern, was 21,1 % des EU-Gesamtvolumens ausmacht.


Italien folgte mit 126.635 Anträgen, was 18,9 % des Gesamtvolumens entspricht. Frankreich erhielt 116.370 Anträge, Deutschland 113.170 und Griechenland 55.380.


Zusammen konzentrierten Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland und Griechenland 82,6 % aller Erstanträge auf Asyl, die im Jahr 2025 in den EU-Mitgliedstaaten gestellt wurden.


Im Vergleich zu 2024 sank die Zahl der Erstanträge in 24 Mitgliedstaaten. Die größten absoluten Rückgänge wurden in Deutschland, Italien und Spanien verzeichnet.


Deutschland berichtete von 116.525 weniger Antragstellern als im Jahr 2024, was einem Rückgang von 50,7 % entspricht. Italien verzeichnete einen Rückgang von 24.485 Antragstellern, was 16,2 % entspricht, und Spanien einen Rückgang von 24.400, was 14,7 % entspricht.


Drei Mitgliedstaaten verzeichneten Anstiege im Vergleich zu 2024. Der größte prozentuale Anstieg wurde in Lettland verzeichnet, mit 490 zusätzlichen Antragstellern, was 61,3 % entspricht.


Im Verhältnis zur Bevölkerung verzeichnete Griechenland die höchste Rate in der EU mit 5,3 Erstanträgen auf Asyl pro 1.000 Einwohner.


Zypern und Spanien folgten mit jeweils 2,9 Antragstellern pro 1.000 Einwohner. Luxemburg verzeichnete 2,6 und Irland 2,4. Der EU-Durchschnitt lag bei 1,5 Erstanträgen auf Asyl pro 1.000 Einwohner.


Im Jahr 2025 beantragten 21.125 unbegleitete Minderjährige zum ersten Mal Asyl in den EU-Mitgliedstaaten, was einem Rückgang von 38,9 % im Vergleich zu 34.595 im Jahr 2024 entspricht.


Deutschland erhielt die meisten Anträge von unbegleiteten Minderjährigen, 4.925, was 23,3 % des EU-Gesamtvolumens ausmacht. Die Niederlande verzeichneten 3.615 Anträge, Spanien 3.210, Griechenland 3.030 und Belgien 1.615.


Afghanen waren die größte Gruppe unbegleiteter Minderjähriger, die in der EU Asyl beantragten, mit 2.690 Anträgen, was 12,7 % des Gesamtvolumens ausmacht. Es folgten Eritreer mit 2.345 Anträgen, Syrer mit 2.330, Ägypter mit 2.295 und Somalier mit 2.290.


Im selben Jahr verzeichneten die Mitgliedstaaten 124.150 Anträge auf Asyl im beschleunigten Verfahren, was einem Anstieg von 21,1 % im Vergleich zu 102.535 im Jahr 2024 entspricht.


Frankreich hatte die höchste Anzahl an Anträgen, die im beschleunigten Verfahren bearbeitet wurden, mit 56.790. Italien folgte mit 43.755 und Griechenland mit 13.200.


Am Ende des Dezembers 2025 waren 1.219.390 Anträge auf internationalen Schutz noch in Bearbeitung in den EU-Mitgliedstaaten. Die Zahl war um 2,2 % niedriger als im Dezember 2024, als 1.247.100 ausstehende Anträge registriert wurden.


Deutschland hatte weiterhin die höchste Anzahl an Anträgen in Bearbeitung, 306.590, was 25,1 % des EU-Gesamtvolumens ausmacht. Spanien hatte 248.740 ausstehende Anträge, Italien 234.165 und Frankreich 153.090.


Zusammen konzentrierten Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich 77,3 % aller Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Jahres 2025 in Bearbeitung waren.


Die Mitgliedstaaten verzeichneten auch 103.595 zurückgezogene Asylanträge im Jahr 2025. Die meisten Rückzüge wurden in Deutschland verzeichnet, 20.175, gefolgt von Spanien mit 17.590 und Kroatien mit 17.330.


Rückzüge können explizit sein, wenn der Antragsteller seinen Antrag formell zurückzieht, oder implizit, wenn die Behörden den Fall schließen, weil der Antrag als aufgegeben gilt. In den meisten Mitgliedstaaten waren die meisten Rückzüge implizit.


Die Eurostat-Daten beziehen sich auf Staatsbürger von Drittstaaten, einschließlich Staatenlosen, die internationalen Schutz in der EU beantragen. Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Fall von der zuständigen Behörde bearbeitet wird.


Statistiken über Asylanträge werden monatlich von statistischen Behörden, Innenministerien oder nationalen Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten an Eurostat übermittelt.


Für 2025 sind einige Daten vorläufig, einschließlich mehrerer statistischer Serien für Spanien. Die Daten sind auf das nächstgelegene Vielfache von fünf gerundet, und die Berechnungen wurden auf der Grundlage dieser gerundeten Werte durchgeführt.


Der gemeinsame europäische Rahmen im Asylbereich basiert auf der Genfer Konvention von 1951 über den Status der Flüchtlinge, die durch das Protokoll von New York von 1967 geändert wurde. Seit 1999 arbeitet die EU an der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylregimes.


Der Pakt über Migration und Asyl wurde im April 2024 vom Europäischen Parlament und im Mai 2024 vom Rat angenommen. Das Gesetzespaket zielt auf ein gemeinsames Management der Migration ab, mit Solidaritätsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten, gemeinsamen Verfahren und Instrumenten für Krisensituationen.


Der Pakt umfasst gesetzgeberische Maßnahmen zur Verwaltung von Asyl und Migration, das gemeinsame Verfahren für internationalen Schutz, Krisensituationen, Eurodac, Screening an den Außengrenzen, die Qualifizierung von internationalen Schutzberechtigten, die Aufnahmebedingungen und den europäischen Rahmen für Umsiedlung und humanitäre Aufnahme.


https://2eu.brussels/ro/stiri/cererile-noi-de-azil-in-ue-au-scazut-cu-27-in-2025

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