Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde steigen, was eine Erhöhung von 8,4 % darstellt. Diese Entscheidung wurde von der Mindestlohnkommission im Juni 2025 getroffen. Außerdem wird eine weitere Erhöhung für 2027 erwartet, die 14,60 € pro Stunde erreichen wird. Die Grenze für Mini-Jobs wird auf 603 € angepasst, und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn verdienen, haben Anspruch auf diese Anpassung.
Für Midi-Jobs bleibt die obere Grenze bei 2.000 € pro Monat, während die untere Grenze 603,01 € beträgt, ohne Sozialabgaben. Arbeitnehmer in diesem Bereich profitieren von umfassenden Sozialversicherungen, und Rentner können in Mini-Jobs arbeiten und zusätzliche Punkte für ihre Rente sammeln. Es wird über eine neue 'aktive Rente' diskutiert, die es ermöglichen könnte, Einkünfte aus kleinen Jobs bis zu 2.000 € steuerfrei zu halten. Diese Änderungen werden erhebliche Vorteile für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und für diejenigen bringen, die in Mini-Jobs und Midi-Jobs beschäftigt sind.
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