Die Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung bezüglich einer möglichen Vereinbarung zwischen Konica Minolta Business Solutions Romania SRL, General Systems SRL und General Systems & Distribution SRL im Bereich des Verkaufs von Druck- und Imaging-Geräten sowie elektronischen Sicherheitssystemen eingeleitet.
Die Wettbewerbsbehörde vermutet, dass die drei Unternehmen zusammengearbeitet haben, um die Wiederverkaufspreise festzulegen, den Markt zu teilen und Exporte zu verbieten. In diesem Zusammenhang wurden unangekündigte Inspektionen in den Räumlichkeiten von Konica Minolta durchgeführt, die von der Berufungsgericht in Bukarest genehmigt wurden, um die notwendigen Dokumente zur Klärung dieser möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken zu erhalten.
Die Vertreter des Rates betonen, dass diese Inspektionen keine Vorverurteilung der Schuld der Unternehmen darstellen. Sollte ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt werden, könnten die beteiligten Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 10% des Umsatzes belegt werden.
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