Im Rahmen von Preisobergrenzen werden zusätzliche Kosten vom Staat nicht anerkannt, es sei denn, sie übersteigen 5 % der gesamten Anschaffungskosten des Lieferanten. In letzter Zeit wurden auf dem Markt für Ausgleichsleistungen extrem hohe Werte verzeichnet, ohne dass Transelectrica eine nennenswerte Korrektur vorgenommen hat. Dies wirft Fragen über die Nachhaltigkeit und Transparenz des rumänischen Energiemarktes auf.
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