Der Oberste Kassations- und Gerichtshof wies am 15. September den von der Gemeinde Tuzla und dem Gemeinderat Tuzla eingelegten Rekurs zurück. Damit verbleiben 329.697 Quadratmeter Küstenpromenade endgültig im öffentlichen Eigentum des Staates und in der Verwaltung der rumänischen Wasserbehörde.
Umweltministerin Diana Buzoianu gab die Entscheidung am Donnerstag bekannt und erklärte, dass die Fläche – umgerechnet etwa 33 Hektar – nach einem Rechtsstreit, den die Wasserbezirksverwaltung Dobrogea-Küste 2015 begonnen hatte, gerichtlich zurückgewonnen worden sei.
Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen. Das Kreisgericht Constanța hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das Berufungsgericht Constanța änderte die Entscheidung jedoch im April 2025 und stellte fest, dass das Grundstück im Eigentum des Staates verbleiben müsse. Der Rekurs der lokalen Behörden wurde vom Obersten Kassations- und Gerichtshof endgültig zurückgewiesen.
Buzoianu zufolge weist die Situation in Tuzla auf ein umfassenderes Problem an der Küste hin: Einige Grundstücke aus dem öffentlichen Eigentum des Staates seien in lokale Vermögen aufgenommen und anschließend verkauft, verpachtet oder für Bauvorhaben genutzt worden. Die Ministerin fordert die Aufklärung aller Fälle und den Schutz des öffentlichen Eigentums.
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