Der Rechnungshof hat schwerwiegende Probleme bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 durch die Nationale Behörde für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit (ANSVSA) festgestellt.
Nach der Prüfung der finanzbuchhalterischen Unterlagen gaben die Prüfer ein „versagtes Prüfungsurteil“ ab, die schwerwiegendste Art von Urteil, das zu den Jahresabschlüssen einer öffentlichen Einrichtung formuliert wird. Die Schlussfolgerung zeigt, dass die von der ANSVSA in der Bilanz dargestellten Informationen die finanzielle Lage der Behörde nicht korrekt widerspiegeln.
Die Besonderheit liegt in der Schwere der Feststellung der Prüfer: Es geht nicht nur um einzelne Fehler oder Unregelmäßigkeiten, sondern um eine Bewertung, wonach die Jahresabschlüsse insgesamt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Einrichtung vermitteln.
Die schwerwiegendste vom Rechnungshof festgestellte Situation betrifft die Zahlung von Entschädigungen für Tiere, die laut den von den Prüfern geprüften Unterlagen nicht existierten.
Der Fall ereignete sich im Januar 2024 in Vrancea während eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem gewerblichen Betrieb. Aus den von der ANSVSA erstellten Unterlagen, einschließlich der epidemiologischen Untersuchung, ging hervor, dass sich 20.328 Schweine im Betrieb befanden. Dennoch wurde die dem Eigentümer gewährte Entschädigung für 21.324 Tiere berechnet. Die Differenz beträgt 996 Schweine.
Ein weiteres wichtiges Problem betrifft Verbindlichkeiten. Die ANSVSA hat Verbindlichkeiten in Höhe von fast 11 Millionen Lei, die bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 erbrachte veterinärmedizinische Leistungen betrafen, nicht in der Buchführung erfasst.
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