Diese Entscheidung erfolgt als Reaktion auf die Bedenken der Landwirte, die die negativen Auswirkungen der Besteuerung auf bereits von hohen Kosten betroffenen Produzenten hervorgehoben haben. Barbu erklärte, dass die Besteuerung in der aktuellen Form nicht möglich ist, da Gewächshäuser und Folientunnel nicht die gesetzlichen Kriterien erfüllen, um als steuerpflichtige Gebäude betrachtet zu werden. Außerdem haben die Landwirte Probleme im Zusammenhang mit den Schäden durch Krähen und Wildtiere angesprochen, und der Minister versprach, diese Aspekte mit dem Umweltministerium zu besprechen.
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