Die Europäische Kommission hat die Eintragung von „Brânza frământată de Teaca“ aus Rumänien als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) genehmigt. Damit wird das traditionelle Erzeugnis aus dem Gebiet der Gemeinde Teaca in die Kategorie der Lebensmittel aufgenommen, deren Bezeichnungen in der Europäischen Union geschützt sind.
Der Käse wird aus roher, nicht pasteurisierter Milch hergestellt und hat eine weiche, geschmeidige und feste Konsistenz. Sein Geschmack ist leicht salzig, süßlich und leicht säuerlich. Das Erzeugnis wird in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt; seine Eigenschaften stehen mit den natürlichen Bedingungen der Region und den traditionellen Herstellungsmethoden in Verbindung. Im Herstellungsprozess wird der Käse geknetet und kann in Schweineblasen gefüllt werden, die anschließend zugenäht werden. Die Techniken wurden von Generation zu Generation weitergegeben und tragen zur Identität des Erzeugnisses bei.
Die europäische Dokumentation sieht vor, dass alle Herstellungsschritte in dem festgelegten Gebiet durchgeführt werden. Der g.g.A.-Schutz garantiert die Verbindung zwischen dem Erzeugnis und seiner Herkunftsregion und verhindert die unbefugte Verwendung der Bezeichnung. Das g.g.A.-Zeichen wird für dieses Lebensmittel und für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter der geschützten Bezeichnung vermarktet werden, verpflichtend.
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