Die Regierung Rumäniens hat beschlossen, die Implementierung des RO e-Factura-Systems für steuerpflichtige natürliche Personen, die durch die CNP identifiziert sind, bis zum 1. Juni 2026 zu verschieben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine Anpassungs- und Testphase der Plattform zu bieten, ähnlich der, die den landwirtschaftlichen natürlichen Personen gewährt wurde. Außerdem wurden gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung der steuerlichen Registrierung von Zweigstellen, die Einkünfte aus Löhnen generieren, verabschiedet.
Die kürzlich erlassene Verordnung ändert das Gesetz Nr. 207/2015 über die Abgabenordnung, indem sie einen Artikel aufhebt, der den Verpflichtungen Rumäniens gegenüber der OECD widersprach, die darauf abzielen, die doppelte Besteuerung zu verhindern und die Nichtdiskriminierung bei der Abzugsfähigkeit von Ausgaben sicherzustellen. Die Regierung wird in diesem Sinne mit einer neuen Regelung zurückkommen, im Kontext des Beitrittsprozesses zur OECD, wo Rumänien 19 der 25 erforderlichen Gutachten erhalten hat. Die Änderungen zielen auch darauf ab, die Verfahren für Steuerpflichtige mit mehreren Zweigstellen zu vereinfachen, indem die Verpflichtung zur steuerlichen Registrierung unter bestimmten Bedingungen aufgehoben wird.
Die kürzlich erlassene Verordnung ändert das Gesetz Nr. 207/2015 über die Abgabenordnung, indem sie einen Artikel aufhebt, der den Verpflichtungen Rumäniens gegenüber der OECD widersprach, die darauf abzielen, die doppelte Besteuerung zu verhindern und die Nichtdiskriminierung bei der Abzugsfähigkeit von Ausgaben sicherzustellen. Die Regierung wird in diesem Sinne mit einer neuen Regelung zurückkommen, im Kontext des Beitrittsprozesses zur OECD, wo Rumänien 19 der 25 erforderlichen Gutachten erhalten hat. Die Änderungen zielen auch darauf ab, die Verfahren für Steuerpflichtige mit mehreren Zweigstellen zu vereinfachen, indem die Verpflichtung zur steuerlichen Registrierung unter bestimmten Bedingungen aufgehoben wird.
Quellen
Guvernul introduce un termen de tranziţie pentru RO e-Factura, până la 1 iunie 2026 / Modificări la Codul Fiscal
Guvernul a decis un termen de tranziţie pentru RO e-Factura, până la 1 iunie 2026
Guvernul introduce un termen de tranziție pentru RO e-Factura, până la 1 iunie 2026 * Newsweek România
Termen de tranziție pentru RO e-Factura, până la 1 iunie, pentru persoanele fizice impozabile, anunță Guvernul
Guvernul introduce un termen de tranziţie pentru RO e-Factura, până la 1 iunie 2026
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