Der ehemalige Richter Cristi Danileț erklärte, dass die Beschwerde des Volksanwalts beim Verfassungsgericht (CCR) gegen die Notverordnung 38 zur Verteidigungsindustrie null und nichtig sei, da das Mandat von Renate Weber am 3. Juli 2024 abgelaufen sei.
Danileț betont, dass das Grundgesetz ein Mandat von 5 Jahren vorsieht und Weber diese Frist überschritten hat.
Außerdem warnt der ehemalige Präsident des CCR, Augustin Zegrean, dass das Vorhaben praktisch keine Ergebnisse bringen wird, da eine Entscheidung des CCR zu spät kommen würde und das Parlament das Gesetz schnell korrigieren könnte.
Die OUG 38, die am 4. Mai verabschiedet wurde, zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für Investitionen in der Verteidigungsindustrie anzupassen. Zegrean schlägt vor, dass eine schnelle Lösung darin bestehen könnte, dass das Parlament die Verordnung dringend diskutiert, da es die notwendigen Instrumente hat, um die rechtliche Situation zu klären. Er erwähnt auch, dass im Falle der Genehmigung der Verordnung eine parlamentarische Gruppe das CCR zur vorherigen Kontrolle anrufen könnte. Das Problem des Mandats von Renate Weber bleibt offen und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.
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