Das Verfassungsgericht Rumäniens hat die Erörterung der Eingabe des Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Sorin Grindeanu, auf den 7. Oktober vertagt. Diese betrifft einen möglichen verfassungsrechtlichen Kompetenzkonflikt zwischen Regierung und Parlament, der durch die Verabschiedung der Notverordnung zum SAFE-Programm entstanden sein soll.
Sorin Grindeanu fordert das Verfassungsgericht auf, das Bestehen des Konflikts festzustellen und die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung festzulegen. In seiner Eingabe führt er an, dass die Regierung die Notverordnung Nr. 38/2026 nach dem Entzug des parlamentarischen Vertrauens durch ein am 5. Mai 2026 verabschiedetes Misstrauensvotum angenommen und zur Veröffentlichung weitergeleitet habe. Der Rechtsakt wurde am 8. Mai im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Präsident der Abgeordnetenkammer erklärt, dass die Exekutive, die sich in der in Artikel 110 Absatz 4 der Verfassung vorgesehenen Situation befand, lediglich die laufenden Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung hätte besorgen dürfen und nicht mehr berechtigt gewesen sei, durch Notverordnungen Gesetze zu erlassen.
Aus der Eingabe geht außerdem hervor, dass die Verordnung Bereiche regelte, die sich bereits im parlamentarischen Verfahren befanden. Der Entwurf sei am Morgen des 5. Mai durch die Hinzufügung von 12 Artikeln erweitert worden, bevor über das Misstrauensvotum abgestimmt wurde. Grindeanu zufolge habe dieses Vorgehen die Rolle des Parlaments geschwächt und das Gleichgewicht zwischen den Staatsgewalten beeinträchtigt.
همQuellen
Neueste Nachrichten
07:51
07:51
07:45
07:34
07:29
Mehr Nachrichten ansehen