Das Verfassungsgericht hat mit Mehrheit entschieden, dass das Gesetz, das die Notverordnung Nr. 81/2021 über Interventionen gegen Bären regelt, verfassungsgemäß ist.
Es legt ein Präventionsniveau von 859 Exemplaren des Braunbären und ein Interventionsniveau von 110 Exemplaren für die Jahre 2026 und 2027 fest, wobei die Maßnahme durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, Angriffe auf Menschen und Sachschäden zu verhindern. Das Gericht betonte, dass die Habitat-Richtlinie Ausnahmen von dem Verbot der Erfassung geschützter Arten, einschließlich des Braunbären, erlaubt. Das Gesetz wurde auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten entwickelt, die auf eine übermäßige Population von Braunbären hinweisen, und alternative Lösungen sind nicht ausreichend.
Die Entscheidung ist endgültig und allgemein verbindlich, und das Parlament hat das Recht, diese Maßnahmen festzulegen. Das Gericht wies auch die Argumente zur Gewaltenteilung zurück und stellte fest, dass die Regelung zum Schutz von Arten nicht ausschließlich im Ermessen der Exekutive liegt. Auch die Kritik an der fehlenden Sanktion für die Beseitigung von Weibchen mit Jungen wurde zurückgewiesen, da der Text zusammen mit der bestehenden Gesetzgebung interpretiert werden muss.
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