Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) hat entschieden, dass die Gemeinden weiterhin finanzielle Anreize für die Installation von Gasetagenheizungen gewähren können und hat die Verfassungsbeschwerde des Präsidenten Nicușor Dan zurückgewiesen.
Dieser Beschluss ermöglicht die Aufrechterhaltung einer Ausnahme aus der Regierungsverordnung Nr. 16/2025, die die europäische Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden umsetzt. Die lokalen Behörden können autonome Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, für Gebäude finanzieren, die an Wärmeübergabepunkte mit weniger als 50 Nutzern angeschlossen sind.
Nicușor Dan argumentierte, dass die Verlängerung dieser Anreize der europäischen Richtlinie widerspricht und die Nutzung von Technologien auf fossiler Brennstoffbasis fördert. Das CCR kam zu dem Schluss, dass das Gesetz die Verfassung respektiert und dass Rumänien seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie erfüllt hat, wobei betont wurde, dass die Gesetzgebung einen Ermessensspielraum bei der Wahl der Umsetzungsmodalitäten zulässt. Die Entscheidung ist endgültig und allgemein verbindlich.
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