Das Berufungsgericht Bukarest hat Besorgnis über die Entscheidung des Verfassungsgerichts geäußert, die die Reform der Richterpensionen für verfassungsgemäß erklärt hat, und zwar mit der Begründung, dass dies einen Rückschritt im Status der Unabhängigkeit der Justiz darstellt.
In seiner Mitteilung betont das Berufungsgericht, dass eine Intervention ohne eine echte Debatte schwerwiegende Ungleichgewichte in der gerichtlichen Tätigkeit schaffen wird, indem die Realitäten des Systems ignoriert werden. Es wird auf den Mangel an humanen Ressourcen und das hohe Arbeitsvolumen hingewiesen, da die Richter ein Drittel der nationalen Tätigkeit verwalten.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Qualität der Rechtsprechung und die Frist für die Entscheidung von Fällen beeinträchtigen. Das Verfassungsgericht hat mit 6-3 entschieden, dass das neue Gesetz verfassungsgemäß ist, was unter den Richtern Kontroversen ausgelöst hat.
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