Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) hat entschieden, dass das kritisierte Gesetz, das die Implementierung des Einheitsregisters für Transparenz der Interessen (RUTI) im Parlament zum Ziel hat, nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen widerspricht. Das CCR hat bestätigt, dass das Gesetz das Prinzip der Legalität, die Gewaltenteilung im Staat und die Gleichheit vor dem Gesetz respektiert. Außerdem wurde die positive Stellungnahme des Legislativrates validiert, und die gesetzlichen Änderungen wurden korrekt in der Begründung wiedergegeben.
Die Kritiken bezüglich des unterschiedlichen Status von Abgeordneten und Senatoren wurden zurückgewiesen, wobei das CCR betonte, dass die Regelung des RUTI die grundlegende Rolle der Parlamentarier, den Bürgern zu dienen, nicht beeinträchtigt. Das Gesetz verpflichtet die Parlamentarier zur Transparenz, ohne den offenen Dialog mit den Bürgern zu beeinträchtigen. Die Entscheidung des CCR ist endgültig und allgemein verbindlich.