Die Staatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Bukarest gab am 10. September 2026 den Abschluss der Ermittlungen in einem Fall bekannt, in dem eine Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Bukarest wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung in sieben Einzeltaten angeklagt wurde.
Nach Angaben der Staatsanwälte soll die Beschuldigte im Zeitraum vom 31. Juli 2018 bis zum 25. Mai 2024 versucht haben, sich der Zahlung ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen, und die aus anwaltlichen Dienstleistungen erzielten Einkünfte nicht angegeben haben. Die Ermittler behaupten, dass sich die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 30. Mai 2023 erzielten nicht deklarierten Einkünfte auf 652.838,31 Lei belaufen sollen.
Durch die untersuchten Taten soll dem konsolidierten Staatshaushalt ein Schaden in Höhe von 122.747 Lei entstanden sein, der die Hauptsteuerverbindlichkeiten und Nebenforderungen umfasst. Während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ordneten die Staatsanwälte Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich bestimmter beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände sowie hinsichtlich der auf den Konten der Beschuldigten befindlichen Beträge bis zur Höhe des geschätzten Schadens an.
Mit der Anklageschrift beantragte der zuständige Staatsanwalt die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen. Die Akte wurde dem Berufungsgericht Bukarest zur Entscheidung vorgelegt.
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