Adrian Țuțuianu, der Präsident der Permanent Electoral Authority (AEP), erklärte, dass die Organisation vorgezogener Parlamentswahlen auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung schwierig wäre. Im Falle der Auflösung des Parlaments wäre die Annahme einer Notverordnung und mindestens fünf Regierungsbeschlüsse erforderlich, was die Transparenzregeln verletzen könnte.
Țuțuianu betonte, dass das aktuelle Gesetz für reguläre Wahlen konzipiert ist und die Fristen für eine vorgezogene Wahl erheblich verkürzt werden müssten, was das Wahlrecht, insbesondere für die Rumänen im Ausland, beeinträchtigen könnte.
Er erwähnte auch, dass die AEP ein Kapitel über vorgezogene Wahlen im zukünftigen Wahlgesetz vorschlagen wird.
Gemäß der Verfassung müssen die Wahlen innerhalb von maximal drei Monaten nach der Auflösung des Parlaments organisiert werden.
Nicușor Dan, der Präsident Rumäniens, äußerte den Wunsch, vorgezogene Wahlen zu vermeiden, da er der Meinung ist, dass sie keine wesentlichen Veränderungen bringen und Instabilität schaffen würden.
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