Der Präsident der Permanent Electoral Authority (AEP), Adrian Zăbăuianu, hat betont, dass Rumänien aus gesetzlicher Sicht nicht auf die Durchführung vorgezogener Parlamentswahlen vorbereitet ist, infolge der jüngsten politischen Krise. Obwohl die Verfassung das Verfahren zur Auflösung des Parlaments vorsieht, gibt es kein Gesetz, das die tatsächliche Durchführung der Wahlen regelt. In den letzten Wochen wurde über die Möglichkeit der Durchführung vorgezogener Wahlen diskutiert, aber die AEP weist auf das Fehlen eines klaren rechtlichen Rahmens für den Wahlkampf und die Organisation der Abstimmung hin.
Zăbăuianu erwähnte, dass im Falle einer Auflösung des Parlaments die Institutionen überrascht wären und die notwendigen Regelungen schnell ausgearbeitet werden müssten, was zu einer neuen Notverordnung führen könnte, die möglicherweise verfassungswidrig ist. Er betonte auch die Notwendigkeit eines eigenen Kapitels im Wahlgesetz für die vorgezogenen Wahlen. Rumänien hat seit 1989 keine vorgezogenen Wahlen mehr gehabt, und das Verfahren zur Auflösung des Parlaments ist komplex und wird selten angewendet.
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