Die Europäische Union ergreift Maßnahmen zur Unterstützung des Recyclings und der Wiederverwendung von Textilabfällen, im Kontext wachsender Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen. Kommissarin Jessika Roswall betont die Bedeutung dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Textilsektors.
Die ESPR-Vorschriften, die im Juli 2024 in Kraft treten, verbieten die Zerstörung unverkaufter Artikel, mit Ausnahme von Sicherheits- oder Beschädigungsfällen. Darüber hinaus werden Unternehmen verpflichtet sein, die Mengen unverkaufter Waren offenzulegen.
In Rumänien ist die getrennte Sammlung von Textilabfällen ab 2025 verpflichtend, und verschiedene Kreise setzen bereits Sammelinitiativen um. Zum Beispiel wird in Bihor bereits getrennt gesammelt, und in Buzău werden monatlich etwa 200 Tonnen Textilien gesammelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, was zu einer saubereren Umwelt und fairen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen beiträgt.
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