Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, dem 16. September, in Straßburg die umfassende Reform des Zollkodex der Europäischen Union gebilligt. Die neuen Regeln führen eine Bearbeitungsgebühr für jeden Artikel ein, der bei Onlinehändlern außerhalb der EU gekauft und direkt an europäische Verbraucher geliefert wird, sowie eine neue EU-Zollbehörde.
Die Gebühr wird von derjenigen Stelle entrichtet, die auch die übrigen für das Paket anfallenden Zölle zahlt, um eine Weitergabe der Kosten an die Verbraucher zu verhindern. Die Höhe wird von der Europäischen Kommission festgelegt und alle zwei Jahre überprüft. Die Mitgliedstaaten werden spätestens am 1. November 2026 mit der Erhebung beginnen.
Plattformen und Verkäufer aus Drittstaaten gelten als Importeure und müssen die erforderlichen Daten bereitstellen, die Gebühren entrichten und die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften durch die Produkte gewährleisten. Unternehmen, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen, können mit Geldbußen zwischen 1 % und 6 % des Wertes der in den vergangenen 12 Monaten importierten Waren belegt werden.
Die Reform sieht außerdem die Schaffung des IT-Systems EU Data Hub vor, das mindestens 111 nationale Systeme ersetzen wird. Seine Nutzung wird ab 2031 optional und bis 2034 verpflichtend sein. Die europäische Zollbehörde mit Sitz in Lille wird das Risikomanagement und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten koordinieren.
Der Rat der EU hatte die Reform bereits gebilligt, und die Abstimmung im Parlament stellte die letzte Verfahrensstufe dar. Die Regeln treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und werden 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten vollständig angewendet.
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