Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Verordnung über ausländische Subventionen veröffentlicht, die darauf abzielen, die Transparenz und Vorhersehbarkeit für Unternehmen zu erhöhen. Diese Leitlinien klären, wie die Kommission Wettbewerbsverzerrungen, die durch ausländische Subventionen verursacht werden, bewerten wird, einschließlich einer Analyse in zwei Phasen: Die erste konzentriert sich auf die Auswirkungen der Subvention auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in der EU, während die zweite die Auswirkungen auf das Wettbewerbsverhalten und die Marktdynamik betrachtet.
Darüber hinaus detaillieren die Leitlinien die Bewertung von Verzerrungen in den Vergabeverfahren und legen Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine ausländische Subvention die Angebotsbedingungen beeinflusst hat. Die Kommission wird einen Vergleichstest zwischen den negativen und positiven Auswirkungen von Subventionen durchführen und Verpflichtungen akzeptieren oder gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen auferlegen.
Die Verordnung, die seit dem 13. Juli 2023 in Kraft ist, ermöglicht es der Kommission, Verzerrungen, die durch ausländische Subventionen verursacht werden, anzugehen und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Kommission ist verpflichtet, die Leitlinien bis zum 13. Januar 2026 zu veröffentlichen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat bis zum 14. Juli 2026 über die Umsetzung dieser Verordnung zu berichten.
Darüber hinaus detaillieren die Leitlinien die Bewertung von Verzerrungen in den Vergabeverfahren und legen Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine ausländische Subvention die Angebotsbedingungen beeinflusst hat. Die Kommission wird einen Vergleichstest zwischen den negativen und positiven Auswirkungen von Subventionen durchführen und Verpflichtungen akzeptieren oder gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen auferlegen.
Die Verordnung, die seit dem 13. Juli 2023 in Kraft ist, ermöglicht es der Kommission, Verzerrungen, die durch ausländische Subventionen verursacht werden, anzugehen und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Kommission ist verpflichtet, die Leitlinien bis zum 13. Januar 2026 zu veröffentlichen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat bis zum 14. Juli 2026 über die Umsetzung dieser Verordnung zu berichten.
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