Gemäß einem kürzlich verabschiedeten Gesetzesentwurf wird das Personal des öffentlichen Dienstes, dessen Gehälter infolge der Anwendung des neuen Vergütungsgesetzes sinken, eine Übergangsvergütung erhalten, die monatlich bis zum 31. Dezember 2031 gezahlt wird. Dies gilt, wenn das monatliche Gehalt, das gemäß dem neuen Gesetz berechnet wird, niedriger ist als das im Dezember 2026. Der kommissarische Arbeitsminister, Dragoș Pîslaru, hat versichert, dass kein Mitarbeiter im öffentlichen Sektor Einkommensverluste erleiden wird und dass die Gehälter für 56 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst steigen werden. Die Übergangsvergütung wird keine Gehaltsansprüche aus europäischen Projekten umfassen und individuell berechnet. Pîslaru betonte, dass der Schutz der Einkommen ein grundlegendes Prinzip des politischen Abkommens ist, um somit Bedenken hinsichtlich möglicher Gehaltsverluste entgegenzuwirken.
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