Gegen eine Sozialarbeiterin aus der Gemeinde Chișinău wird wegen Einflussnahme strafrechtlich ermittelt. Sie soll monatlich jeweils 2.000 Lei von der Sozialhilfe verlangt und erhalten haben, die einer Mutter gewährt wurde, die ihre drei Kinder allein großzieht, von denen eines eine Behinderung hat. Die Durchsuchungen wurden heute Morgen von Beamten des Nationalen Antikorruptionszentrums (CNA) unter der verfahrensrechtlichen Leitung der Staatsanwälte der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführt.
Den Ermittlungsunterlagen zufolge soll die Sozialarbeiterin das Geld verlangt und behauptet haben, Einfluss auf die Mitglieder der zuständigen Kommission zu besitzen. Sie soll versprochen haben, diese dazu bewegen zu können, die Fortzahlung der Sozialhilfe für die bedürftige Familie sicherzustellen.
Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen und der besonderen Ermittlungsmaßnahmen haben die Behörden mehrere mutmaßlich rechtswidrige Handlungen dokumentiert. Die CNA-Beamten stellten Beweismittel sicher, die für die Aufklärung der gesamten strafbaren Tätigkeit als relevant erachtet werden.
Gegen die Betroffene wird in Freiheit ermittelt. Die Ermittlungen dauern an, um alle Verdächtigen zu identifizieren und mögliche Mittäterschaften innerhalb der zuständigen Kommission zu überprüfen. Bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils gilt für sie die Unschuldsvermutung.
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