Ein am Montag vom Senat verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass Anbieter von Netzwerken oder elektronischen Kommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit, die Verträge in Euro oder in anderen Fremdwährungen abschließen, verpflichtet sind, die Rechnungen in Lei auszustellen. Diese werden zum Wechselkurs der Nationalbank von Rumänien für den Arbeitstag vor der Ausstellung der Rechnung berechnet, ohne Anwendung von Margen, Aufschlägen oder zusätzlichen Gebühren.
Das Projekt ändert die Notverordnung der Regierung Nr. 111/2011 über elektronische Kommunikation und stipuliert, dass die Endnutzer vor dem Abschluss des Vertrags über die Ausstellung der Rechnungen in Lei informiert werden müssen.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, und die Kontrolle wird von ANCOM durchgeführt.
Der Senat war das erste gesetzgebende Organ, das befasst wurde, und die Abgeordnetenkammer wird die endgültige Entscheidung treffen.
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