Das Verfassungsgericht hat auf der Tagesordnung den Einwand der Verfassungswidrigkeit, der vom Obersten Gerichtshof für Kassation und Justiz erhoben wurde, bezüglich der jüngsten Änderungen des Gesetzes über die Dienstaltersrenten. Zu den Änderungen gehört die Erhöhung der erforderlichen Dienstzeit für die Pensionierung von Richtern von 25 auf 35 Jahre und die Reduzierung der Rente von 100 % auf 70 % des letzten Nettogehalts, mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren. Die Entscheidung des Gerichts könnte bis zum 14. oder 16. Oktober verschoben werden.
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