Brüssel, 17. November 2025 - Der Rat der EU hat ein neues europäisches Gesetz verabschiedet, um die Verwaltung grenzüberschreitender Beschwerden über den Datenschutz (DSGVO) zu beschleunigen, ein Gesetzespaket, das darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden zu verbessern. Die verabschiedeten Maßnahmen sollen die Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen durch die Vereinfachung administrativer Verfahren und die Festlegung klarer Fristen effizienter gestalten.
Seit Inkrafttreten der DSGVO erforderten grenzüberschreitende Fälle (zum Beispiel, wenn ein Beschwerdeführer in einem anderen Land lebt als dem, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat) eine komplexe Zusammenarbeit zwischen der Hauptaufsichtsbehörde und anderen nationalen Behörden, was oft zu erheblichen Verzögerungen führte. Das neue Gesetz führt mehrere Schlüsselfaktoren ein, um diese Blockaden zu lösen.
Die neuen Maßnahmen werden die Regeln für die Zulässigkeit von Beschwerden harmonisieren und sicherstellen, dass diese nach denselben Kriterien bewertet werden, unabhängig davon, wo in der EU sie eingereicht werden. Darüber hinaus legt das Gesetz klare gemeinsame Regeln für die Rechte der beteiligten Parteien fest, indem es die Teilnahme des Beschwerdeführers am Verfahren und das Recht des untersuchten Unternehmens, gehört zu werden und auf vorläufige Feststellungen zu reagieren, klarstellt. Um die Bürokratie zu reduzieren, werden die Datenschutzbehörden ein vereinfachtes Kooperationsverfahren für einfache Fälle nutzen können.
Das wichtigste Element ist die Einführung klarer Fristen: Eine Untersuchung sollte nicht länger als 15 Monate dauern. Für die komplexesten Fälle kann diese Frist um weitere 12 Monate verlängert werden. Im Falle eines vereinfachten Kooperationsverfahrens sollte die Untersuchung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Die Verabschiedung durch den Rat stellt den letzten legislativen Schritt dar. Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und wird 15 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.
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