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131 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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Die EU schützt die Rechte der Reisenden. Klare Regeln für Reisepakete, Gutscheine und Stornierungen in außergewöhnlichen Situationen.

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3 Dezember 2025, 11:09
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Foto Credit imagine: Pexels, foto Haley Black
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Brüssel, 2. Dezember 2025 Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über die Modernisierung der EU-Vorschriften für Reisepakete erzielt, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Klarheit der Verpflichtungen für die Anbieter zu erhöhen. Die Verhandler betonen, dass der neue Rahmen auf den während der Pandemie gelernten Lektionen basiert, als zahlreiche Reisebüros und Reiseveranstalter Schwierigkeiten hatten, Rückerstattungen für stornierte Reisen zu leisten und mit ungenutzten Gutscheinen umzugehen.


Kurz gesagt

Eine einheitliche Definition des „Pakets“ für alle Arten von Buchungen, einschließlich Online-Buchungen.


Gutscheine werden strikt optional; ungenutzte Gutscheine müssen automatisch zurückerstattet werden.


Die Rückerstattung im Falle einer Insolvenz muss innerhalb von maximal sechs Monaten erfolgen.


Die Vereinbarung führt eine einzige Definition des Pakets ein, beseitigt die Kategorie der „verbundenen Reisearrangements“ und klärt die Situationen, in denen zwei oder mehr Dienstleistungen automatisch zu einem Paket werden, einschließlich bei Online-Buchungen, bei denen persönliche Daten innerhalb von 24 Stunden automatisch zwischen Anbietern übertragen werden. Die Verhandler erklären, dass diese Klarstellung die Unsicherheiten für die Verbraucher verringern und divergierenden Auslegungen im nationalen Recht ein Ende setzen wird.


Die Regeln für die Verwendung von Gutscheinen werden ebenfalls verschärft. Verbraucher können Gutscheine, die anstelle einer Rückerstattung erhalten werden, ablehnen, deren Gültigkeit wird auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt, und ungenutzte Gutscheine müssen bei Ablauf automatisch zurückerstattet werden. Ziel dieser Änderungen ist es, Situationen während der Pandemie zu verhindern, als Millionen von Touristen mit unbrauchbaren Gutscheinen oder solchen ohne ausreichende Garantien zurückgelassen wurden.


Im Falle außergewöhnlicher Umstände am Zielort – wie Naturkatastrophen oder schwerwiegende gesundheitliche Situationen – haben Verbraucher das Recht, das Paket ohne Strafen zu stornieren. Offizielle Reisehinweise der nationalen und europäischen Behörden werden berücksichtigt, stellen jedoch nicht allein eine automatische Grundlage für eine Stornierung dar; die Situation muss individuell bewertet werden, um missbräuchliche Auslegungen zu vermeiden.


Zum Schutz der Gelder der Touristen im Falle einer Insolvenz des Veranstalters führt die Vereinbarung feste Fristen für Rückerstattungen ein: maximal sechs Monate in den meisten Fällen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf neun Monate in außergewöhnlichen Umständen. Die Mitgliedstaaten können eine Vielzahl von Schutzmechanismen nutzen, einschließlich Garantiefonds oder alternativen Versicherungsformen, um die Rückzahlung der geschuldeten Beträge sicherzustellen.


Ein weiteres wichtiges Element ist die Einführung eines einheitlichen europäischen Verfahrens zur Bearbeitung von Beschwerden. Reiseveranstalter müssen innerhalb von sieben Tagen auf Verbraucher reagieren und innerhalb von maximal 60 Tagen eine begründete Lösung anbieten. Die Höhe der Anzahlung, die bei der Buchung verlangt wird, und das Strafregime für Stornierungen werden jedoch weiterhin auf nationaler Ebene festgelegt, da die Mitgliedstaaten sich nicht auf eine Harmonisierung dieser Aspekte einigen konnten.


Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Alex Agius Saliba, begrüßte die Einigung und erklärte, dass sie „den Schutz der Touristen verbessert und sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen im Tourismussektor Klarheit bieten wird“, und lobte das Gleichgewicht zwischen den Rechten der Reisenden und den Bedürfnissen der Branche. Die vorläufige Einigung wird der formellen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat unterzogen, und die neuen Vorschriften werden nach einer Umsetzungsfrist von 28 Monaten in Kraft treten, gefolgt von weiteren sechs Monaten für die Umsetzung.


https://2eu.brussels/articol/stiri/ue-intareste-protectia-turistilor-reguli-clare-pentru-pachetele-de-calatorie-vouchere-si-anulari-in-situatii-extraordinare

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