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Am Freitag wird ein polnisches Gericht den Antrag auf Auslieferung des ukrainischen Tauchers Volodimir Z. prüfen, der von Deutschland wegen seiner Beteiligung an den Explosionen der Nord Stream-Pipelines gesucht wird. Premierminister Donald Tusk erklärte, dass die Auslieferung nicht im Interesse Polens sei und betonte, dass das Problem nicht die Zerstörung der Pipeline, sondern ihr Bau sei.
Die Explosionen haben die russischen Gaslieferungen nach Europa beeinträchtigt und die Spannungen zwischen Warschau und Berlin, die seit Jahren bestehen, verschärft. Die deutsche Staatsanwaltschaft beschuldigt Volodimir Z. des verfassungswidrigen Sabotageakts, aber sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe und erklärt, dass er keine Illegalität begangen habe. In Polen können Gerichte die Auslieferung ablehnen, wenn sie die Menschenrechte verletzen würde. Außerdem hat Warschau eine eigene Untersuchung eingeleitet, in der Volodimir Z. den Status eines Zeugen hat. Ein weiterer ukrainischer Verdächtiger, Serhii K., hat eine Auslieferung in Italien aufgeschoben.