Brüssel, 18. November 2025 – Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben eine spezielle Überwachungsgruppe ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union zu überwachen. Diese Initiative kommt nur eine Woche, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die rechtliche Gültigkeit der Gesetzgebung bestätigt hat, indem er eine Klage Dänemarks abgewiesen hat und damit das Mandat Brüssels stärkt, den europäischen Arbeitnehmern ein angemessenes Leben zu sichern.
Die neue Überwachungsgruppe, die von Dennis Radtke (PPE, Deutschland) und Marit Maij (S&D, Niederlande) co-präsidiert wird, hat die Aufgabe zu prüfen, wie die Mitgliedstaaten die Gesetzgebung umsetzen. Die Abgeordneten werden regelmäßige Debatten mit der Europäischen Kommission, den nationalen Behörden und den Sozialpartnern organisieren, um sicherzustellen, dass das Gesetz nicht nur auf dem Papier bleibt.
Der parlamentarische Vorstoß gewinnt an Gewicht im Kontext der Entscheidung des EuGH vom 11. November 2025. Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Richtlinie eine solide rechtliche Grundlage hat und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten validiert, klare Kriterien für faire Löhne festzulegen und die Tarifverhandlungen zu fördern.
"Der Gerichtshof hat erklärt, dass Europa eine starke Gesetzgebung unterstützt, die die Arbeitnehmer schützt... Jetzt ist es an der Zeit, dass die Länder in Europa schnell handeln und die Richtlinie ohne weitere Verzögerungen umsetzen,"
erklärte die Co-Vorsitzende Marit Maij.
Dennis Radtke fügte hinzu, dass "es an der Zeit ist, unsere Versprechen zu erfüllen", und betonte, dass faire Mindestlöhne für die soziale Marktwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Die Dringlichkeit der korrekten Umsetzung der Richtlinie wird durch die anhaltenden wirtschaftlichen Ungleichheiten im Binnenmarkt unterstrichen. Laut Eurostat-Daten zu Beginn des Jahres 2025 bleiben die Lohnunterschiede erheblich. Während in Luxemburg der Bruttomindestlohn 2.638 Euro betrug, lag er in zehn Mitgliedstaaten unter 1.000 Euro. Rumänien (814 €) und Bulgarien (551 €) befinden sich am unteren Ende der Rangliste und verdeutlichen die Kluft zwischen Ost und West.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 schreibt keinen einheitlichen Mindestlohn auf europäischer Ebene vor, sondern verpflichtet jeden Staat, seinen eigenen Mindestlohn auf der Grundlage von Kriterien wie Lebenshaltungskosten und Kaufkraft zu aktualisieren, mit dem Ziel, die Armut in der Arbeit zu verringern.