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Ein Urteil im Berufungsverfahren von Marine Le Pen, der Vorsitzenden des Front National, wird am 7. Juli um 13:30 Uhr Ortszeit verkündet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Verurteilung von fünf Jahren Unwählbarkeit für Le Pen gefordert, die plant, zum vierten Mal für das Präsidentenamt Frankreichs zu kandidieren.
Bei der Verlassen der Anhörungen erklärte Le Pen, dass sie es vorziehen würde, wenn das Urteil so schnell wie möglich verkündet wird. Ihr Anwalt betonte die Bedeutung der Entscheidung im Kontext der bevorstehenden Präsidentschaftswahlen und warnte, dass dies den Verlauf der Wahlen erheblich beeinflussen könnte. In erster Instanz wurde Le Pen zu zwei Jahren Tragen einer elektronischen Fußfessel und zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt, gegen die sie Berufung eingelegt hat. Das Berufungsgericht wird entscheiden, ob sie an den Wahlen 2027 teilnehmen kann.
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