Das Berufungsgericht in Paris hat entschieden, die Verurteilung von Marine Le Pen, der Vorsitzenden der Partei Rassemblement National (RN), von vier Jahren auf drei Jahre zu reduzieren, von denen ein Jahr unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßt wird.
Außerdem wurde die Strafe von fünf Jahren Unwählbarkeit auf 45 Monate verkürzt, mit 30 Monaten Aussetzung, was sie für zukünftige Wahlen wählbar macht.
Le Pen wurde für die Veruntreuung von Geldern während ihrer Zeit als Abgeordnete im Europäischen Parlament für schuldig befunden. Sie hat erklärt, dass sie keinen Wahlkampf mit elektronischer Fußfessel führen wird.
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