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162 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Die Europäische Union aktualisiert die Liste der Länder, die berechtigt sind, Tiere und tierische Erzeugnisse auf dem europäischen Markt zu exportieren.

Liviu Brăteanu
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12 Mai 2026, 15:39
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EU
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Die Mitgliedstaaten haben die aktualisierte Liste der Drittstaaten, die Tiere zur Lebensmittelproduktion und tierische Erzeugnisse in die Europäische Union exportieren dürfen, nach der Bewertung der Konformität mit den EU-Beschränkungen für die Verwendung von Antimikrobiellen abgestimmt. Die Regeln zielen darauf ab, das Risiko der Resistenz gegen Antimikrobielle zu verringern und werden Importe aus Ländern blockieren, die die europäischen Verbote zur Verwendung von Antimikrobiellen für die Tierhaltung oder den Ertrag und die Verwendung von Substanzen, die für menschliche Infektionen reserviert sind, nicht einhalten.


Die Mitgliedstaaten der EU haben eine aktualisierte Liste der Drittstaaten abgestimmt, die autorisiert sind, Tiere zur Lebensmittelproduktion und tierische Erzeugnisse auf dem europäischen Markt zu exportieren, nachdem die Europäische Kommission bewertet hat, ob diese die EU-Beschränkungen für die Verwendung von Antimikrobiellen in der Tierhaltung einhalten.


Kurz gesagt Die Mitgliedstaaten haben die aktualisierte Liste der Drittstaaten abgestimmt, die autorisiert sind, in die EU Tiere zur Lebensmittelproduktion und tierische Erzeugnisse zu exportieren.


Die auf der Liste aufgeführten Länder haben nachgewiesen, dass sie die EU-Beschränkungen für die Verwendung von Antimikrobiellen bei Tieren zur Lebensmittelproduktion einhalten.


Die EU-Regeln verbieten die Verwendung von Antimikrobiellen in der Tierhaltung zur Förderung des Wachstums oder des Ertrags.


Tiere dürfen nicht mit Antimikrobiellen behandelt werden, die für menschliche Infektionen reserviert sind.


Die Liste wird in den kommenden Tagen formal angenommen, und die Regeln für die Importe treten am 3. September 2026 in Kraft.


Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine aktualisierte Liste der Drittstaaten abgestimmt, die autorisiert sind, in die EU Tiere zur Lebensmittelproduktion und tierische Erzeugnisse zu exportieren. Die Europäische Kommission begrüßte die Abstimmung und stellte die Maßnahme als Teil der Bemühungen zur Bekämpfung der Resistenz gegen Antimikrobielle vor.


Die Liste umfasst Länder, die nachgewiesen haben, dass sie die europäischen Beschränkungen für die Verwendung von Antimikrobiellen bei Tieren zur Lebensmittelproduktion einhalten. Die Kommission hat eine Bewertung der Konformität und der von diesen Ländern gegebenen Garantien durchgeführt, und diese Bewertung bildete die Grundlage für die von den Mitgliedstaaten abgestimmte Liste.


Nach den EU-Regeln ist die Verwendung von Antimikrobiellen in der Tierhaltung zur Förderung des Wachstums oder des Ertrags nicht erlaubt. Außerdem dürfen Tiere nicht mit Antimikrobiellen behandelt werden, die für menschliche Infektionen reserviert sind.


Die Liste der Drittstaaten, die die EU-Anforderungen erfüllen und Tiere zur Lebensmittelproduktion auf dem europäischen Markt exportieren dürfen, wird in den kommenden Tagen formal angenommen. Die Regeln für die Importe treten am 3. September 2026 in Kraft.


Die Maßnahme erweitert die europäischen Anforderungen an die vorsichtige Verwendung von Antimikrobiellen in der Tierhaltung. Praktisch wird der Zugang zum EU-Markt für die betroffenen Tiere und tierischen Erzeugnisse von der Einhaltung der europäischen Standards durch die exportierenden Länder abhängen.


Die Kommission präsentiert die Aktualisierung der Liste als Teil der europäischen Antwort auf die Resistenz gegen Antimikrobielle, die als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit beschrieben wird. Die europäische Exekutive unterstützt die Auffassung, dass die vorsichtige Verwendung von Antimikrobiellen bei Tieren dazu beiträgt, die Gesundheit der EU-Bürger zu schützen.


Die Entscheidung betrifft nicht nur die Lebensmittelsicherheit, sondern auch die Bedingungen für den Zugang zum Binnenmarkt für Produzenten aus Drittstaaten. Länder, die in die EU exportieren möchten, müssen Garantien bieten, dass die Vorschriften zu Antimikrobiellen eingehalten werden, einschließlich der Verbote im Zusammenhang mit der Tierhaltung und der Verwendung von für die Humanmedizin reservierten Substanzen.


Resistenz gegen Antimikrobielle tritt auf, wenn Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten nicht mehr auf die gegen sie verwendeten Medikamente ansprechen. Übermäßiger oder unsachgemäßer Einsatz von Antimikrobiellen in der Human- und Veterinärmedizin kann zur Erhöhung dieses Risikos beitragen.


Die Europäische Union hat strenge Regeln für die Verwendung von Antimikrobiellen bei Tieren zur Lebensmittelproduktion eingeführt, einschließlich des Verbots ihrer Verwendung zur Förderung des Wachstums oder des Ertrags und des Schutzes von Antimikrobiellen, die für die Behandlung menschlicher Infektionen reserviert sind.


Die Aktualisierung der Liste der Drittstaaten, die autorisiert sind, Tiere und tierische Erzeugnisse in die EU zu exportieren, zielt darauf ab, diese Anforderungen auch im Falle von Importen durchzusetzen. Die Regeln werden ab dem 3. September 2026 in Kraft treten, nach der formalen Annahme der Liste.


https://2eu.brussels/ro/news-articles/uniunea-europeana-actualizeaza-lista-tarilor-autorizate-sa-exporte-animale-si-produse-de-origine-animala-pe-piata-europeana

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