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vor 4 Stunden

Die EU verurteilt die Ausweitung der US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof.

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19 August 2026, 17:53
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EU
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Die Vereinigten Staaten haben die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof auf dessen Präsidentin, Richterin Tomoko Akane, und den leitenden Staatsanwalt Abdoulaye Seye ausgeweitet. Die EU erklärt, dass die Maßnahmen die Arbeit des Gerichts untergraben, während der IStGH und die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten vor dem Druck warnen, der auf die Ermittlungen, Richter, Staatsanwälte und den Zugang der Opfer zur Justiz ausgeübt wird.


Die Europäische Union hat die Ausweitung der amerikanischen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof verurteilt, nachdem die Vereinigten Staaten die Präsidentin des IStGH, Richterin Tomoko Akane, und den leitenden Staatsanwalt Abdoulaye Seye auf die Liste der sanktionierten Personen gesetzt haben. Das Gericht erklärt, dass nun neun der 18 Richter von Washington sanktioniert sind, und die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten warnt, dass die Intensivierung dieser Maßnahmen die laufenden Ermittlungen und die Bemühungen um die Rechenschaftspflicht für die schwersten internationalen Verbrechen gefährden könnte.


Kurz gesagt


Die Vereinigten Staaten haben die Sanktionen gegen den IStGH auf die Präsidentin des Gerichts, Richterin Tomoko Akane aus Japan, und auf Abdoulaye Seye aus Senegal, den leitenden Staatsanwalt im Büro des Staatsanwalts, ausgeweitet.


Die EU erklärt, dass die Sanktionen gegen das Gericht, seine Beamten und Mitarbeiter dessen Arbeit untergraben und bekräftigt ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit und Integrität des IStGH.


Nach den neuen Ernennungen erklärt der IStGH, dass nun neun der 18 Richter, beide stellvertretenden Staatsanwälte, der ehemalige Staatsanwalt und ein Mitarbeiter unter amerikanischen Sanktionen stehen.


Die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten ist der Ansicht, dass die Ausweitung der Sanktionen die laufenden Ermittlungen und die internationalen Bemühungen zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für schwere Verbrechen und zur Gewährung von Gerechtigkeit für die Opfer gefährden könnte.


Der IStGH erklärt, dass er weiterhin unabhängig und unparteiisch arbeiten wird, und die Versammlung der Vertragsstaaten fordert die Staaten, die das Römische Statut unterstützen, auf, vereint hinter dem Gericht zu stehen.


Die Vereinigten Staaten haben die Sanktionen gegen das Personal des Internationalen Strafgerichtshofs auf zwei neue Personen in seinen Führungs- und Strafverfolgungsstrukturen ausgeweitet: die Präsidentin des Gerichts, Richterin Tomoko Akane aus Japan, und Abdoulaye Seye aus Senegal, den leitenden Staatsanwalt im Büro des Staatsanwalts.


Die Europäische Union reagierte am 19. August mit der Erklärung, dass sie die Entscheidung zutiefst bedauert und dass ihre Unterstützung für den IStGH unverändert bleibt. Brüssel beschreibt das Gericht als ein zentrales Element des internationalen Strafjustizsystems und ist der Ansicht, dass es sein Mandat ohne Druck, Einschüchterung oder externe Eingriffe ausüben können muss.


Die EU warnt, dass die gegen das Gericht, seine Beamten und Mitarbeiter gerichteten Sanktionen dessen Arbeit untergraben. Der Hohe Vertreter bekräftigte das Engagement der Union für das Römische Statut und erklärte, dass die EU weiterhin die Unabhängigkeit und Integrität der Institution schützen wird.


Der Internationale Strafgerichtshof hat seinerseits die neuen Maßnahmen zurückgewiesen und sie als Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizinstitution bezeichnet. Der IStGH betont, dass sein Mandat von den Vertragsstaaten des Römischen Statuts erteilt wurde und dass Richter, Staatsanwälte und andere Mitarbeiter in der Lage sein müssen, dieses Mandat ohne Bedrohungen oder Zwangsmaßnahmen auszuüben.


Die neuen Sanktionen kommen zu früheren Ernennungen hinzu, die die Führung des Büros des Staatsanwalts und mehrere Richter betrafen. Laut IStGH sind nun neun der 18 Richter des Gerichts von den Vereinigten Staaten sanktioniert, zusammen mit beiden stellvertretenden Staatsanwälten, dem ehemaligen Staatsanwalt und einem Mitarbeiter.


Die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten bestätigt die gleiche Ausweitung und spricht von einer Eskalation der Anwendung von Sanktionen gegen die Beamten und Mitarbeiter des Gerichts. Das Gremium, das die Staaten vereint, die das Römische Statut ratifiziert oder ihm beigetreten sind, erklärt, dass die neuen Maßnahmen nach der Sanktionierung der Führung des Büros des Staatsanwalts und von acht Richtern kommen, bevor die Präsidentin des IStGH die neunte betroffene Richterin wird.


Die Präsidentschaft der Versammlung warnt ausdrücklich vor den Auswirkungen, die dieser Druck auf die gerichtliche Tätigkeit haben kann. Ihrer Einschätzung nach riskieren die erweiterten Sanktionen, die laufenden Ermittlungen zu untergraben und die internationalen Bemühungen zur Feststellung der Rechenschaftspflicht und zur Gewährung von Gerechtigkeit für die Opfer der schwersten Verbrechen zu behindern.


Diese Formulierung fügt der europäischen Reaktion eine konkrete Dimension hinzu. Die EU spricht von der Untergrabung der Arbeit des Gerichts, während das repräsentative Gremium der Vertragsstaaten auf die Möglichkeit hinweist, dass der Druck auf Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter die Ermittlungen und die Ausübung der Funktionen, für die der IStGH geschaffen wurde, beeinträchtigen könnte.


Die Versammlung der Vertragsstaaten ist der Ansicht, dass die Sanktionen das gemeinsame Engagement für den Rechtsstaat, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Aufrechterhaltung einer regelbasierten internationalen Ordnung untergraben. Ihre Präsidentschaft fordert die Vertragsstaaten und andere Akteure im System des Römischen Statuts auf, ihre Unterstützung für das Gericht und die Prinzipien der internationalen Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten.


Der IStGH äußert separat Besorgnis über die Opfer. Das Gericht erklärt, dass Bedrohungen und Zwangsmaßnahmen gegen diejenigen, die das Gesetz anwenden, die Personen betreffen können, die sich an die Institution wenden, nachdem alle anderen Wege zur Erlangung von Gerechtigkeit erschöpft sind.


Das Gericht befasst sich mit der individuellen Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere Straftaten, die in seiner Zuständigkeit liegen. Seine Erklärung besagt nicht, dass die neuen Sanktionen bereits einen bestimmten Fall blockiert haben, betont jedoch, dass der Druck auf das Justizpersonal die Bedingungen beeinflussen kann, unter denen die Institution ihre Arbeit ausführt und damit die Interessen der Opfer, die von ihren Verfahren abhängen.


Der IStGH erklärt, dass er seine Arbeit aufgrund der Sanktionen nicht ändern wird und dass er weiterhin sein Mandat unabhängig und unparteiisch im Einklang mit dem Römischen Statut ausüben wird. Die Institution bekräftigt ihre Unterstützung für ihr eigenes Personal und für die Opfer internationaler Verbrechen und erklärt, dass sie weiterhin mit den Vertragsstaaten und anderen Partnern zusammenarbeiten wird.


Die drei Reaktionen vom 19. August ergänzen sich somit, ohne identisch zu sein. Die EU betont die Unabhängigkeit des Gerichts und die Auswirkungen der Sanktionen auf dessen Funktionsweise, der IStGH hebt das Ausmaß der Maßnahmen hervor, die die Richter und Staatsanwälte betreffen, und die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten warnt vor den Risiken für die laufenden Ermittlungen und die internationalen Bemühungen um Rechenschaftspflicht.


Keine der drei Erklärungen geht auf die rechtlichen Argumente ein, die die amerikanische Verwaltung für die neuen Ernennungen anführt, noch auf die konkreten Einschränkungen, die den beiden sanktionierten Personen auferlegt werden. Die analysierten Dokumente kündigen keine neuen wirtschaftlichen oder rechtlichen Antworten der Europäischen Union gegen die Vereinigten Staaten an.


Die europäische Reaktion bleibt in diesem Stadium eine politische und institutionelle Unterstützung für den IStGH. Die EU erklärt, dass sie weiterhin Unterstützung bieten wird, um das Gericht und sein Personal vor externem Druck oder Bedrohungen zu schützen.


Der Internationale Strafgerichtshof arbeitet auf der Grundlage des Römischen Statuts, und die Versammlung der Vertragsstaaten ist sein administratives und legislatives Aufsichtsgremium. Dieses besteht aus Vertretern der Staaten, die das Römische Statut ratifiziert oder ihm beigetreten sind.


Die Präsidentschaft der Versammlung besteht derzeit aus der Präsidentin Päivi Kaukoranta aus Finnland und den Vizepräsidenten Michael Imran Kanu aus Sierra Leone und Margareta Kassangana aus Polen. Die am 19. August veröffentlichte Stellungnahme stellt somit die Reaktion der Führung des Gremiums dar, das die Staaten vereint, die den rechtlichen Rahmen unterstützen, auf dessen Grundlage der IStGH arbeitet.


Nach den neuen Sanktionen stehen die Hälfte der 18 Richter des Gerichts unter amerikanischen Maßnahmen, zusammen mit beiden stellvertretenden Staatsanwälten, dem ehemaligen Staatsanwalt und einem Mitarbeiter. Die EU, der IStGH und die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten erklären, dass diese Ausweitung die Unabhängigkeit und die Arbeit der Institution beeinträchtigen kann, während das Gericht erklärt, dass es sein Mandat weiterhin ausüben wird.


https://2eu.brussels/ro/news/ue-condamna-extinderea-sanctiunilor-sua-impotriva-curtii-penale-internationale

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