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132 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Die europäischen Banken werden das Währungsrisiko auf der Grundlage einer aktualisierten Liste korrelierter Währungen berechnen.

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28 April 2026, 13:32
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EU
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat die Aktualisierung von 2026 der Liste der eng korrelierten Währungen veröffentlicht, die von Banken zur Berechnung der Kapitalanforderungen für Währungsrisiken im standardisierten Ansatz verwendet wird, und hat die überarbeitete Liste der Europäischen Kommission zur Genehmigung übermittelt.


Zusammenfassung


Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat die Aktualisierung von 2026 der Liste der eng korrelierten Währungen veröffentlicht.


Die Liste wird zur Berechnung der Kapitalanforderungen für Währungsrisiken im standardisierten Ansatz verwendet.


Die überarbeitete Liste wurde der Europäischen Kommission zur Genehmigung übermittelt.


Der rumänische Leu ist in der Liste der eng korrelierten Währungen mit dem Euro enthalten.


Die Aktualisierung verwendet den 31. März 2025 als Stichtag für die Datenreihen über drei und fünf Jahre.


Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat die Aktualisierung von 2026 der Liste der eng korrelierten Währungen veröffentlicht, ein technisches Instrument, das in der Bankenregulierung zur Berechnung der Kapitalanforderungen für Währungsrisiken verwendet wird.


Die Aktualisierung wurde gemäß der in den anwendbaren technischen Standards vorgesehenen Methodologie und Verfahren durchgeführt. Die überarbeitete Liste wurde der Europäischen Kommission zur Genehmigung übermittelt.


Die Liste ist relevant für Kreditinstitute, die den standardisierten Ansatz zur Berechnung von Währungsrisiken verwenden. In diesem Rahmen beeinflusst die Identifizierung eng korrelierter Währungspaare, wie die Kapitalanforderungen für Währungsrisiken bestimmt werden.


Die rechtliche Grundlage ist Artikel 354 der Verordnung über die Kapitalanforderungen, CRR, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde verpflichtet, technische Standards zur Anwendung bezüglich eng korrelierter Währungen zur Berechnung der Kapitalanforderungen für Währungsrisiken im standardisierten Ansatz zu entwickeln.


Der Entwurf der Durchführungsverordnung der Kommission ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2197 über eng korrelierte Währungen. Der Text stellt klar, dass die Aktualisierung notwendig ist, damit die Währungspaare im Anhang weiterhin die tatsächliche Korrelation zwischen den Währungen widerspiegeln.


Die Liste verwendet den 31. März 2025 als Stichtag für die Berechnung der Datenreihen über drei und fünf Jahre, die zur Bewertung der Währungspaare erforderlich sind, gemäß dem Entwurf der Verordnung.


Der rumänische Leu ist in der Liste der eng korrelierten Währungen mit dem Euro enthalten. In derselben Kategorie erscheinen die Währungseinheiten von Bosnien und Herzegowina, der kanadische Dollar, der Schweizer Franken, die tschechische Krone, das britische Pfund, der marokkanische Dirham, der nordmazedonische Denar, der serbische Dinar, der singapurische Dollar und der taiwanesische Dollar.


Der Anhang enthält auch eine eigene Liste für den rumänischen Leu. Eng korrelierte Währungen mit RON sind die Währungseinheiten von Bosnien und Herzegowina, der kanadische Dollar, der Schweizer Franken, die tschechische Krone, die dänische Krone, das britische Pfund, der marokkanische Dirham, der nordmazedonische Denar, der serbische Dinar, der singapurische Dollar, der taiwanesische Dollar und der Euro.


Der Entwurf der Verordnung stellt klar, dass die Änderungen keine wesentlichen Änderungen beinhalten, sondern die bereits festgelegte Methodologie auf eine aktualisierte Datenreihe anwenden. Aus diesem Grund hat die EBA keine öffentliche Konsultation durchgeführt und keine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt, da ein solches Vorgehen im Verhältnis zum Bereich und zur Auswirkung der technischen Standards unverhältnismäßig wäre.


Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat jedoch die Meinung der Interessengruppen im Bankensektor eingeholt.


Die Durchführungsverordnung tritt am zwölften Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist in allen ihren Teilen verbindlich und direkt anwendbar in allen Mitgliedstaaten.


Die Liste der eng korrelierten Währungen ist ein technisches Instrument, das im Rahmen der Bankenaufsicht der Europäischen Union verwendet wird. Sie legt keine Wechselkurse fest und hat keinen Einfluss auf die Geldpolitik, sondern darauf, wie Banken die Kapitalanforderungen für Währungsrisiken berechnen.


Währungsrisiken entstehen, wenn eine Bank Expositionen in verschiedenen Währungen hat, und Wechselkursänderungen können den Wert dieser Expositionen beeinflussen. Im CRR-Regime tragen die technischen Standards zu einer konsistenten Anwendung der Kapitalanforderungen in den Mitgliedstaaten bei.


Die EBA erklärt, dass ihre Mission darin besteht, zur Stabilität und Effizienz des europäischen Finanzsystems durch einfache, kohärente, transparente und faire Regulierung und Aufsicht zum Nutzen der EU-Bürger beizutragen.


https://2eu.brussels/ro/stiri/bancile-europene-vor-calcula-riscul-valutar-pe-baza-unei-liste-actualizate-de-monede-corelate

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