Zuhälter oder Kinderhändler könnten einer Strafe entgehen, weil die Straftaten verjährt sind, so eine Entscheidung des Obersten Kassations- und Gerichtshofs. Der Beitritt Rumäniens zur EU erfordert die Einhaltung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts vor den nationalen Gesetzen, auch im Falle der Verjährung von Straftaten.
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