Das Oberste Gericht für Haus- und Justizangelegenheiten hat am 17. März 2026 entschieden, dass die Staatsanwälte die Akte 184/P/2019, bekannt unter dem Namen 'Colectiv 2', innerhalb von sechs Monaten abschließen sollen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem viele Angehörige der Opfer die übermäßige Dauer des Verfahrens, das seit zehn Jahren anhängig ist, angefochten hatten. Die Akte bezieht sich auf die jungen Menschen, die aufgrund von Infektionen, die sie in den Krankenhäusern in Rumänien nach dem Brand in Colectiv erlitten haben, verstorben sind, sowie auf die Verzögerung der Überstellung der Verletzten ins Ausland.
Die strafrechtlichen Ermittlungen begannen 2016, und die Akte wurde von 'Colectiv 1' getrennt, wo die Eigentümer und Pyrotechniker verurteilt wurden. Zweimal eingestellt, wurde die Akte 2025 vom Obersten Gericht wiedereröffnet. Der zuständige Staatsanwalt, Ioan Șandru, ist in den Ruhestand gegangen, und die Akte wurde von einer anderen Staatsanwältin übernommen. Der Anwalt der Opfer argumentierte, dass die Dauer der strafrechtlichen Verfolgung überschritten sei, während die Staatsanwaltschaft behauptete, dass die Akte äußerst komplex sei. Der Richter stellte fest, dass es lange Phasen der Inaktivität gegeben habe, einschließlich '8 Monate ohne irgendeine strafrechtliche Verfolgung'. Diese Verzögerungen wurden auch durch die Ladung von Angehörigen zu Anhörungen hervorgehoben, die erst nach der Aufforderung des Obersten Gerichts zur Akte erfolgten.
Die strafrechtlichen Ermittlungen begannen 2016, und die Akte wurde von 'Colectiv 1' getrennt, wo die Eigentümer und Pyrotechniker verurteilt wurden. Zweimal eingestellt, wurde die Akte 2025 vom Obersten Gericht wiedereröffnet. Der zuständige Staatsanwalt, Ioan Șandru, ist in den Ruhestand gegangen, und die Akte wurde von einer anderen Staatsanwältin übernommen. Der Anwalt der Opfer argumentierte, dass die Dauer der strafrechtlichen Verfolgung überschritten sei, während die Staatsanwaltschaft behauptete, dass die Akte äußerst komplex sei. Der Richter stellte fest, dass es lange Phasen der Inaktivität gegeben habe, einschließlich '8 Monate ohne irgendeine strafrechtliche Verfolgung'. Diese Verzögerungen wurden auch durch die Ladung von Angehörigen zu Anhörungen hervorgehoben, die erst nach der Aufforderung des Obersten Gerichts zur Akte erfolgten.
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