Radu Marinescu, der Minister für Justiz, erklärte, dass die Ernennungen der zukünftigen Chefermittler und stellvertretenden Chefermittler der DNA und DIICOT nicht das Ergebnis politischer Verhandlungen sein werden, sondern gemäß dem Gesetz durchgeführt werden. Er ermutigte die Staatsanwälte mit einer Managementvision, sich für die organisierten Wettbewerbe um diese Positionen zu bewerben.
Marinescu erklärte, dass der Auswahlprozess eine Kommission aus dem Ministerium für Justiz, ein beratendes Gutachten des Obersten Rates der Magistratur und die endgültige Genehmigung des Präsidenten Rumäniens umfassen wird. Außerdem betonte er, dass die aktuellen Chefermittler wieder in ihre Positionen eingesetzt werden können, da das Gesetz dies nicht verbietet. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist der 9. Februar, und die Vorschläge werden am 2. März an den CSM gesendet.
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