Leistungsstarke Schulen werden Partnerschaften mit Schulen mit Bildungsrückständen eingehen können, auf Initiative der Eltern oder auf Empfehlung der Schulinspektorate, gemäß der Verordnung Nr. 6.853/2025, veröffentlicht im Amtsblatt.
Wie werden die Partnerschaften funktionieren
Das Ziel ist die Verringerung der Unterschiede in der Bildung und die Verbesserung der Qualität des Bildungsprozesses in benachteiligten Schulen.
Die institutionelle Unterstützung umfasst Schulungsaktivitäten für Lehrer, Demonstrationslektionen und Beratung zur Nutzung von Bildungstechnologie.
Die Aktivitäten können physisch oder online durchgeführt werden.
Die Schulinspektorate werden Partnerschaften empfehlen, die auf Kriterien wie die Leistung der Schulen und das Risiko des Schulabbruchs basieren. Die Finanzierung kann aus eigenen Budgets oder externen Mitteln stammen. Die Bewertung der Partnerschaften wird jährlich erfolgen.
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