Das Kassationsgericht hat die vom Berufungsgericht Alba Iulia eingelegte Berufung im Interesse des Gesetzes bestätigt und entschieden, dass die Kriminalpolizisten der DGA nur Straftaten untersuchen können, an denen Mitarbeiter des Innenministeriums beteiligt sind. Durch diese Entscheidung werden viele Strafverfolgungsmaßnahmen in Korruptionsfällen hinfällig, so dass die DGA nicht mehr in der Lage ist, in Fällen zu ermitteln, in denen es um Ärzte, Lehrer oder Politiker geht. Kritiker sagen, die Maßnahme werde zur Einstellung vieler Fälle führen und die Korruptionsbekämpfung schwächen.
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