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foto: Lucian Alecu / Shutterstock Editorial / Profimedia
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Der Gesetzesentwurf des Entwicklungsministeriums sieht Gehaltsprämien vor, die sich nach der Leistung bei der Verwaltung der europäischen Fonds richten. Herr Cseke Attila betonte, dass in der öffentlichen Verwaltung Leistungsprinzipien eingeführt werden und die Prämien je nach Arbeitszeit und Fortschritt bei der Projektdurchführung zwischen 5 % und 50 % liegen werden. Das Projekt wird anhand von Fortschrittsberichten überwacht, und der Rechnungshof wird die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Beträge überprüfen.
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