Die rumänische Regierung hat eine Notverordnung verabschiedet, die die Krisensituation auf dem Kraftstoffmarkt einführt, gültig bis zum 30. Juni 2026, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Maßnahmen sollen am 1. April in Kraft treten. Außerdem könnten in der nächsten Woche neue Maßnahmen zur Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe folgen.
Das Gesetz sieht eine Deckelung der Handelsmarge auf dem Niveau des Durchschnitts von 2025 vor, eine Begrenzung der Diesel- und Benzinexporte nur mit Genehmigung der Behörden sowie Strafen von bis zu 10 % des Umsatzes für die Nichteinhaltung der Regeln.
Laut dem Vizepremierminister Tánczos Barna, zitiert von News.ro, ist „die aktuelle Entscheidung der erste Schritt zur Regulierung der Preise auf dem Kraftstoffmarkt, die spekulative Verkäufe und Spekulationen verhindert und praktisch ein Exportverbot einführt, damit eine größere Menge des in den nationalen Raffinerien produzierten Kraftstoffs im Land bleibt“. Außerdem sagt er, „kann der Biokraftstoffanteil des Benzins reduziert werden, was einen niedrigeren Preis bedeutet“.
Diese Maßnahme kommt vor dem Hintergrund der raschen Preiserhöhungen bei Kraftstoffen, mit erheblichen Preiserhöhungen in den letzten Wochen.
Die Verordnung wurde geändert, um den Anwendungszeitraum zu verlängern und die Deckelung der Handelsmarge anzupassen.
Außerdem wird ein zweites Maßnahmenpaket erwartet, das eine Senkung der Steuern umfassen könnte. Die Behörden betonen, dass ein Eingreifen notwendig ist, um Preiserhöhungen in der Kette der Wirtschaft zu verhindern, da Rumänien von Importen von Benzin abhängig ist.
Notverordnung mit aufeinanderfolgenden Verschiebungen
Die Verabschiedung der Notverordnung zur Deckelung der Handelsmarge wurde um zwei Tage verschoben, zunächst blockiert wegen fehlender CES-Genehmigung. Am Mittwoch gab es intensive Diskussionen, nach neuen Spannungen zwischen PSD und PNL, während die Sozialdemokraten eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe forderten.
Der Wirtschafts- und Sozialrat (CES) gab ein negatives Gutachten ab und betonte, dass das Eingreifen begrenzte Auswirkungen haben wird und die Prinzipien der Marktwirtschaft verletzen wird. Auf der anderen Seite unterscheidet sich die endgültige vom Regierungsrat verabschiedete Form von der negativ beschiedenen durch den CES.
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