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Der Gesetzentwurf sieht eine Schutzanordnung nicht nur bei körperlicher Gewalt vor, sondern auch bei Online-Belästigung, mehrfachen Anrufen, wiederholtem Stalking ohne Recht oder berechtigtes Interesse oder bei der Überwachung der Wohnung einer Person. Das Gesetz sieht auch die Überwachung des Täters mit einem elektronischen Armband vor.
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