Die Volksanwältin, Renate Weber, hat angekündigt, dass sie das Verfassungsgericht Rumäniens gegen die Notverordnung anrufen wird, die die Investitionen zur Ausstattung der Armee durch das SAFE-Programm betrifft, das von der Regierung Ilie Bolojan verabschiedet wurde, die durch ein Misstrauensvotum abgesetzt wurde.
Weber betont, dass die Situation seit der Verabschiedung der Verfassung von 1991 ohne Präzedenzfall ist und dass es mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit gibt, sowohl inhaltlicher als auch verfahrensrechtlicher Natur.
Das Hauptargument ist, dass eine abgesetzte Regierung nicht mehr befugt ist, Verordnungen zu erlassen. Weber erklärte, dass die Institution an der Ausarbeitung der Beschwerde arbeitet, die bald dem Verfassungsgericht übermittelt wird. Die Regierung hingegen behauptet, dass die Verordnung darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen für schnelle Investitionen in der Verteidigungsindustrie anzupassen und die strategischen Unternehmen des Staates im Kontext des Zugangs zu Mitteln durch das SAFE-Programm zu schützen.
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