Das Verfassungsgericht (CCR) wird am 10. Juni den Antrag des Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Sorin Grindeanu, zur Lösung eines verfassungsrechtlichen Konflikts zwischen Parlament und Regierung in Bezug auf die SAFE-Verordnung erörtern. Am 4. Juni wird das CCR auch die Beschwerde des Volksanwalts in Bezug auf dieselbe Verordnung prüfen. Grindeanu argumentiert, dass die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 38/2026 mit Überschreitung der verfassungsmäßigen Kompetenzen einer abgesetzten Regierung verabschiedet wurde, was sie mit der Verfassung unvereinbar macht. Er führt an, dass die 11 eingeführten Änderungen die Verordnung verfassungswidrig machen. Außerdem hat der Volksanwalt eine Verfassungswidrigkeitsbeschwerde eingereicht und dabei die Verletzung der Verpflichtung zur Einholung der Stellungnahme des Legislativrates und das Verbot der Erlass von Verordnungen durch eine abgesetzte Regierung angeführt. Diese Situation unterstreicht die Spannungen zwischen den Staatsgewalten im aktuellen legislativen Kontext.
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