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Das Bukarester Tribunal hat am Freitag, den 3. April, entschieden, die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle, die Călin Georgescu auferlegt wurde, aufzuheben. Das Gericht hat die von Georgescu gegen einen früheren Beschluss des Amtsgerichts Sektor 1 Bukarest vom 26. März 2026 eingelegte Beschwerde im Verfahren Nr. 24185/299/2025/a3 angenommen.
Diese Entscheidung ist endgültig, was bedeutet, dass sie nicht mehr angefochten werden kann. Călin Georgescu wurde am 26. Februar 2025 unter gerichtliche Kontrolle gestellt, und die Aufhebung dieser Maßnahme ermöglicht es ihm, nicht mehr den zuvor auferlegten gesetzlichen Einschränkungen unterworfen zu sein.
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