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Das Berufungsgericht Bukarest hat am Dienstag entschieden, den Antrag von 155 Mitarbeitern der Finanzaufsichtsbehörde (ASF) auf Aufhebung des Beschlusses zur Reorganisation der Institution, der Stellenabbau und Gehaltskürzungen umfasst, als unbegründet zurückzuweisen. Der Antrag wurde am 13. Januar eingereicht und betraf die im Rahmen der Reorganisation erlassenen Verwaltungsakte, einschließlich der Stellenstruktur und Gehälter. Das Gericht wies die Unzulässigkeitsausnahmen zurück und stellte fest, dass der Antrag auf Aussetzung unbegründet ist.
Diese Entscheidung kann innerhalb von fünf Tagen mit einer Beschwerde angefochten werden. Der Fall ist Teil einer Reihe ähnlicher Prozesse, und eine weitere ähnliche Klage von ASF-Mitarbeitern ist für den 25. Februar zur Verhandlung angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht die Fortsetzung der Reorganisation der ASF und hält den Druck in Bezug auf die Restrukturierungsmaßnahmen aufrecht.
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