Die Abteilung für Staatsanwälte des Obersten Rates der Magistratur hat die Wiederaufnahme der Abstimmung über die Anrufung der Justizinspektion im Fall der Generalstaatsanwältin Cristina Chiriac auf Freitag vertagt. Am Mittwoch endete die Abstimmung mit drei Stimmen dafür und drei dagegen; eine Stimme wurde für ungültig erklärt.
Die Diskussion ging auf den beispiellosen Schritt der Generalstaatsanwaltschaft zurück, die Verweisung eines beim Berufungsgericht Craiova anhängigen Verfahrens zu beantragen. Die Staatsanwälte im CSM vertraten die Auffassung, dass diese Initiative Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Staatsanwälte aufwerfen könne, und forderten eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Generalstaatsanwältin.
Die Sitzung war zudem von der Anfechtung der Teilnahme des kommissarischen Justizministers Cătălin Predoiu geprägt. Der CSM-Staatsanwalt Claudiu Sandu vertrat die Auffassung, dass Predoiu als Mitglied einer entlassenen Regierung nur eingeschränkte Befugnisse auf die Verwaltung des Ministeriums habe und nicht im CSM abstimmen sollte. Der Minister erklärte, dass weder für seine Teilnahme noch für die Ausübung seines Stimmrechts ein rechtliches Hindernis bestehe.
Auch die Teilnahme von Cristina Chiriac wurde angefochten, da eine mögliche Anrufung der Justizinspektion sie unmittelbar betreffen würde. Der Antrag auf Vertagung zur Beschaffung einiger Dokumente von der Staatsanwaltschaft in Craiova wurde abgelehnt.
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