Die Vertreter des Verfassungsgerichts von Rumänien (CCR) haben angekündigt, dass die Analyse der Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Zahlung von privaten Renten auf den 12. November verschoben wurde. Die Beschwerden wurden von den Richtern des Obersten Gerichtshofs (ÎCCJ) und von den Senatoren der Allianz für die Vereinigung der Rumänen (AUR) eingereicht.
Das ÎCCJ hat einstimmig beschlossen, das CCR zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor der Verkündung anzurufen und dabei Verstöße gegen das Recht auf Privateigentum, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Gleichheit der Rechte geltend gemacht. AUR hat die legislative Initiative kritisiert und der Regierung vorgeworfen, zu versuchen, die Renten der Rumänen aus den Säulen II und III zu "stehlen", und betont, dass sie für die Annahme gestimmt hätten, wenn es im Interesse der Steuerzahler gewesen wäre. Ebenfalls am Mittwoch wies das CCR die Einwände gegen die Änderung des Status der Abgeordneten und Senatoren zurück.
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