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Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Freitag die Begründung für die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Reform der Richterpensionen veröffentlicht. Die Richter des Verfassungsgerichts weisen darauf hin, dass die Regierung die Verpflichtung, die Stellungnahme des Obersten Rates der Magistratur (CSM) ordnungsgemäß einzuholen, nicht eingehalten hat, und betonen, dass die Exekutive verpflichtet ist, die gesetzliche Frist für die Erteilung dieser Stellungnahme abzuwarten. Dennoch stellt das Gericht klar, dass unter bestimmten Bedingungen eine Reform der Richterpensionen verfassungsmäßig sein könnte, wenn die Verfahren und Prinzipien der Unabhängigkeit der Justiz eingehalten werden.
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