Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) hat am 26. Februar die Begründung für die Entscheidung veröffentlicht, mit der das Gesetz über die Pensionen der Richter für verfassungsmäßig erklärt wurde. Die Präsidialverwaltung hat kürzlich die notwendigen Schritte zur Verkündung des Gesetzes klargestellt und betont, dass es vom Präsidenten erst nach Erhalt der offiziellen Mitteilung vom CCR unterzeichnet werden kann.
Gemäß Artikel 77 Absatz (3) der Verfassung kann ein angefochtenes Gesetz nur nach Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit durch das CCR verkündet werden. Die Richter im Land haben über die Berufungsgerichte die Rücksendung des Entwurfs an das Parlament zur erneuten Prüfung beantragt, aber jetzt, mit der Entscheidung des CCR, wird das Gesetz dem Präsidenten zur Verkündung vorgelegt.
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